• Lärmschutz:

An den Außenkanten der insgesamt 63 Meter langen Flügel unserer Windenergieanlagen befinden sich kleine Zacken, sogenannte „Serrations“. Sie sorgen dafür, dass Luftverwirbelungen und damit Geräusche an den Flügeln minimiert werden können. Vor allem aber ist der Schutz der umliegenden Wohngebäude durch aufwändige Schallgutachten und Nachmessungen gesichert. Alle Anlagen werden streng nach den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Lärm betrieben. Der maximal zulässige Geräuschpegel nachts beispielsweise ist für Anwohner geringer als der eines durchschnittlichen Kühlschranks.

 

  • Abschaltzeiten:

Der Schattenwurf einer Windenergieanlage kann eine Beeinträchtigung für

Anwohner darstellen. Deshalb gibt es strenge Grenzwerte, die wir mit unseren Windenergieanlagen in Kerken-Poelyck selbstverständlich einhalten. Eine Windenergieanlage darf umliegende Wohngebäude insgesamt 8 Stunden pro Jahr und dabei allerhöchstens 30 Minuten pro Tag beschatten. Wird dieser Wert überschritten, schalten die Anlagen über einen programmierten Algorithmus automatisch ab, bis der Schatten nicht mehr auf das betroffene Gebäude fällt.

  

  • Ökobilanz:

Für den Eingriff in die Natur haben die Betreiber des Windenergieparks Kerken Ausgleichmaßnahmen vorgegeben bekommen. Die Abwicklung übernimmt der Kreis Kleve im Rahmen eines Ökopunkteprogramms, so dass direkt in räumlicher Nähe ein ökologischer Ausgleich geschaffen wird.

 

  • Artenschutz:

Um den Verlust durch die versiegelten Flächen für die Natur wieder auszugleichen, werten wir mit Blühstreifen an anderer Stelle Lebensräume naturschutzfachlich auf. Dieses Blühstreifenprogramm erfolgt von uns sowohl in Eigeninitiative als auch in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kerken. Obwohl dies in vielen Fällen einen weiteren Flächenverlust für uns Landwirte bedeutet, leisten wir diesen wertvollen Beitrag zum Artenschutz gerne.